Fahrradfahren erfreut sich großer Beliebtheit. Kein Wunder, ist es doch eine der einfachsten Formen der sportlichen Betätigung, die Alt und Jung offen steht – und die es jedermann erlaubt, die Natur und die frische Luft zu genießen. Das Vergnügen allerdings ist rasch getrübt, wenn das Fahrrad gestohlen wird.
Das Risiko eines Diebstahls ist dabei größer als gemeinhin gedacht. In Deutschland werden jedes Jahr rund 350.000 Fahrräder gestohlen, nur etwa ein Zehntel der Diebstähle kann indes aufgeklärt werden. In den meisten anderen Fällen bleibt der Geschädigte auf dem Schaden sitzen – außer er hat eine Fahrradversicherung abgeschlossen.
Muss ich mein Fahrrad versichern?
Eine gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss einer Fahrradversicherung gibt es nicht. Mit einer Fahrradversicherung ist jedoch der finanzielle Schaden, der durch den Diebstahl oder durch die Beschädigung des Fahrrads entsteht, abgedeckt. Und das nicht nur in den eigenen vier Wänden wie bei der Hausratsversicherung. Die Fahrradversicherung deckt diese Schadensereignissen überall und jederzeit ab – auch im Ausland und in der Nacht.
Die Fahrradversicherung ist damit der ideale Schutz für Ihr geliebtes Fahrrad, ein Schutz der sich individuell anpassen lässt und der bereits für einen kleinen monatlichen Obolus erhältlich ist.
Was leistet eine Fahrradversicherung?
Eine Fahrradversicherung schützt Fahrradbesitzer grundsätzlich vor den Kosten, die durch den Diebstahl oder den Raub eines Fahrrades entstehen. Gedeckt sind die Kosten dabei bis zur vereinbarten Versicherungssumme der Fahrradversicherung. In den weiteren Versicherungsdetails unterscheiden sich gute von weniger guten Fahrradversicherungen dann aber. Eine gute Fahrradversicherung etwa …
- versichert auch Diebstählen während der Nacht (22 bis 6 Uhr),
- übernimmt die Reparaturkosten bei mutwilliger Beschädigung,
- gilt auch bei einem Diebstahl im Ausland,
- versichert zudem einzelne Fahrradteile wie Sättel, Lampen, Lenker und Gepäckträger.
Mit einer ausgesuchten Fahrradversicherung sind Sie vor dem finanziellen Schaden durch einen Fahrraddiebstahls oder eine Fahrradbeschädigung also bestens geschützt.
Manche Fahrradversicherung geht sogar noch einen Schritt weiter und bietet als zusätzlichen Service eine Pannenhilfe an – sowohl für das versicherte Fahrrad wie für den Versicherungsnehmer. Haben Sie sich mit einer Fahrradversicherung einmal derart umfassend abgesichert, können Sie in Zukunft mit Ihrem Fahrrad ganz unbeschwert drauflos strampeln.
Fahrraddiebstahl vorbeugen – drei einfache Tipps
1. Fahrradschlösser verwenden!
Die einfachste Sicherung gegen Fahrraddiebstahl ist immer noch das Schloss. Doch nicht nur das. Damit die Fahrradversicherung im Falle eines Diebstahls oder Raubes des Rades auch tatsächlich den Schaden übernimmt, muss das Fahrrad entsprechend gesichert werden. Die Versicherungsbedingungen verweisen dabei in der Regel ganz explizit auf die Verwendung eines Fahrradschlosses.
Das muss überdies in einer bestimmten Weise angewendet werden. So muss das Fahrrad beim Abstellen mit Hilfe des Sicherheitsschlosses an einem festen Gegenstand angeschlossen werden. Ist das Fahrrad allerdings in einem geschlossen Raum untergebracht, genügt es für den Erhalt des Versicherungsschutzes üblicherweise, das Fahrrad mit dem Schloss nur abzusperren.
Für besonders teure Räder verlangen einige Versicherer dabei auch teure Fahrradschlösser. Das verwendete Fahrradschloss muss dem Versicherer jedenfalls gemeldet werden. Wird das im Vertrag angegebene Schloss während des Bestehens der Fahrradversicherung gewechselt, muss der Versicherte die Daten des neuen Fahrradschlosses innerhalb einer Frist (meist 5 Werktage) melden.
2. Fahrradcodierung bei der Polizei
Ein Schutz gegen den Diebstahl oder den Raub eines Rades kann jedoch nicht nur ein hochwertiges Fahrradschloss bieten. Seit einigen Jahren können Fahrräder auch codiert, das heißt mit einer unverwechselbaren Nummer versehen werden. Dabei wird ein persönlicher Code – zusammengesetzt anhand eines polizeilich anerkannten Baukastensystems – in den Rahmen des Fahrrads eingraviert.
Untersuchungen haben gezeigt, dass dieser Eigentumsnachweis – gewissermaßen der Fingerabdruck Ihres Fahrrades – zu einer signifikanten Reduktion des Diebstahlrisikos führen kann, da der Wiederverkauf dieser Räder bedeutend schwieriger wird. Gleichzeitig steigt auch die Aufklärungsquote, da gestohlene Räder rascher ihrem Besitzer zugeordnet werden können. So konnten in Gegenden mit einer starken Verbreitung von Fahrradkodierungen Aufklärungsquoten von über 30 Prozent verzeichnet werden. Bundesweit liegt die Quote hingegen unter 10 Prozent.
Die Fahrrad-Codierung kann aber nicht nur Ihr Fahrrad schützen, sie lohnt sich auch in der Fahrradversicherung. Wer nämlich sein versichertes Fahrrad nach dem von der Polizei empfohlenen Sicherheitssystem kodieren lässt, dem gewähren viele Versicherer bei der Fahrradversicherung einen Rabatt.
3. Fahrrad Garage verwenden
Schutz vor Diebstahl können außerdem Fahrrad Garagen bieten. Sie bewahrt das Rad vor neugierigen Blicken, zudem gibt es abschließbare Modelle, die einen guten Schutz vor Diebstahl ermöglichen.
Ist mein Fahrrad über die Hausratversicherung abgedeckt?
Grundsätzlich ist der Diebstahl von Fahrrädern bereits in einer Hausratversicherung abgedeckt. Doch ist hier Vorsicht geboten: In einer Hausratsversicherung ist der Diebstahl des Fahrrades nur dann versichert, wenn das Rad aus der versicherten Wohnung bzw. dem versicherten Keller im Wohnhaus gestohlen wird.
Eine gute Fahrradversicherung kennt derlei Beschränkungen hingegen nicht. Sie versichert den Diebstahl bzw. den Raub des versicherten Fahrrades überall – sowohl auf der Straße wie auch im Ausland.
Außerdem ist in der Hausrat, anders als in der Fahrradversicherung, die Deckungssumme in vielen Fällen sehr niedrig. Insbesondere bei teuren Rädern sogar viel zu niedrig. Die Folge: Trotz Versicherungsschutz bleiben Sie dann bei einem Fahrraddiebstahl auf einem Großteil der Kosten sitzen.
Fazit
Da die Hausratversicherung bei Fahrraddiebstählen meist nur unzureichend greift, empfiehlt sich der zusätzliche Abschluss einer Fahrradversicherung. Wird das Fahrrad dann auch noch stets vorschriftsmäßig gesichert und ist sogar bei der Polizei codiert, genießen Sie den maximalen Schutz. Das sollte Ihnen Ihr gutes Fahrrad wert sein!
Foto: mstandret via Envato