Das mag für dich fürs Erste etwas merkwürdig sein, aber tatsächlich gelten für Fahrradgaragen gewisse baurechtliche Aspekte. Überspitzt gesagt, ist in den Augen des Bauamtes eine Fahrradgarage nichts anderes als ein Gartenhaus oder ein anderer Anbau. Wenn sie zu groß ist, am falschen Fleck steht oder anderweitig dem Baubeamten negativ auffällt, musst du sie wieder abreißen.
Damit dieser worst Case nicht eintrifft, erfährst Du hier ein paar Infos, die Du auch in diesem Gartenhaus-Ratgeber wiederfindest.
Zum Verständnis: Die Rede ist natürlich von Fahrradgaragen aus Metall oder Holz. Fahrradplanen sind davon nicht betroffen.
Gut informiert mit Baubebauungsplan und Co.
Fahrradgaragen aus Holz, Metall oder Kunststoff sind also Gebäude, die entweder genehmigungspflichtig sind oder nicht. Die Genehmigung hängt von vielen Faktoren ab, die hier im Folgenden näher erklärt werden sollen.
Wird die Fahrradgarage an einem Platz stehen, an dem sie stehen darf?
Ob das so ist, erfährst Du durch den Bebauungsplan, Einblicke in den Plan kann dir das Bauamt deiner Gemeinde geben. Damit siehst Du, ob die Bebauung (also das Aufstellen deiner Garage) von “Nebenanlagen” an der gewünschten Stelle überhaupt möglich ist.
Wie groß darf meine Fahrradgarage sein?
Diese Frage ist leider gar nicht so einfach zu beantworten. Die Größenzulassung ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In Sachsen zum Beispiel darf dein Häuschen gerade mal 10 Kubikmeter betragen. Bist Du über dieser Größe, könnte es ohne Baugenehmigung Ärger mit dem Bauamt geben. In Bayern dagegen kannst Du ein 70-Kubikmeter-Gartenhaus aufstellen, ohne dass jemand deine Papiere überprüft. Hier liegt die Grenze bei 75 Kubikmeter, bis das Bauamt eine Genehmigung einfordert.
Doch nicht nur die Größe ist entscheidend, sondern ebenso die Höhe. Auch hier gelten die oben genannten Unterschiede, alles von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Allerdings kann man schon sagen, dass Häuschen zwischen 2,50m und 3m genehmigungsfrei sein, insofern die Gesamtgröße (in Kubikmeter) eingehalten wird. Außerdem sollte noch die Grenze zum Nachbargrundstück eingehalten werden. In der Regel beträgt der Grenzabstand etwa 3m.
Wann benötige ich eine Genehmigung?
Wann kann es also passieren, dass Du für deinen Fahrradunterstand eine Genehmigung brauchst? Sehr einfach formuliert: Wenn die Garage mehr als ein Fahrrad beherbergen soll! Pass also vor allem bei einer Familien-Fahrradgarage auf, in der Du mehr als vier Fahrräder unterbringen kannst.
Bei den Fatbikes musst Du übrigens schon bei zwei Rädern eine 4-Rad-Garage einplanen. Denn die fordern mehr Kubikmeter als ein oder zwei Standard-Räder. Das spezielle Mountainbike, welches es übrigens schon seit 40 Jahren und nicht erst seit gestern gibt, besteht aus einem extra breiten Reifen und einem ordentlichen Rahmen. Der Umfang kann knapp 5 Zoll betragen. Für ein Fatbike rechne lieber mit einem Stellplatz für ca. 1,5 bis 2 Standard-Bikes.
Es kann auch schnell zu mehr als 10 Kubikmetern kommen, wenn die Fahrradbox noch mit anderen Funktionen ausgestattet werden soll: Ein paar Gartengeräte sollen auch noch Platz finden und vielleicht noch das Spielzeug von eventuellen Kindern. Das gilt vor allem für die Marke Eigenbau: Auf die Größe kommt es an. Was größer ist als erlaubt, kann teuer werden.
Auch wenn das alles mit Arbeit zu tun hat, halte dir dabei immer vor Augen: Hast Du einmal eine Fahrradgarage dort stehen, wo sie stehen darf, ist sie Jahre über eine treue Unterkunft für deinen Drahtesel.
Fahrradgarage einfach in den Gemeinschaftshof bauen?
Du kennst das sicher auch: Neue Wohnung in der dritten Etage eines Mehrfamilienhauses, zum Keller geht es weit hinunter und ebenso beschwerlich wieder hinauf. Einen Fahrradraum gibt es nicht – was also tun? Tatsächlich soll es Radler geben, die sich eine kleine Fahrradbox in den Hinterhof stellen. Lass dir gesagt sein, das ist illegal. Sobald der Vermieter über Nachbarn oder den Haumeister davon erfährt, musst Du deine Fahrradbox wieder abreißen und hast mit viel Pech auch noch mit einem Anwalt zu tun.
Deshalb sind für solche Situationen Fahrradplanen eine optimale Lösung. Wenn dein Fahrrad im Hof zugelassen wird, dann auch eine Plane darüber.
Doch für Radler in Nöten gibt es gute Neuigkeiten, denn die Regierungen haben ein radbesitzerfreundliches Gesetz auf den Weg gebracht, das in den nächsten Jahren greifen sollte. Vorreiter war die Landesregierung in Baden-Württemberg. Dieses Gesetz besagt, dass ein neu gebautes Mehrfamilienhaus seit 2015 mindestens zwei wettergeschützte Fahrradunterstellmöglichkeiten pro Wohneinheit haben muss. Diese Regelungen sind in der jeweiligen Landesbauordnung (LBO) festgeschrieben. Wer also in den nächsten Jahren in ein neu gebautes Mehrfamilienhaus einzieht, kann sich über Fahrradstellplätze freuen.